Auszug aus der Satzung
Gesellschaftsvertrag musicaetcetera gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) vom 15.12.2021
§3 Zweck der Gesellschaft
- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung
- von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO)
- der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO)
- der Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO)
- die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO)
§4 Verwirklichung des Gesellschaftszwecks
Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch
- die Förderung von Musiker:innen und Wissenschaftler:innen, mit dem primären Ziel der Popularisierung zukunftsrelevanter Forschungsergebnisse durch die Gestaltung und Vermittlung medialer Themenkonzepte.
Die Gesellschaft organisiert und/oder fördert dabei die Konzeption, Planung und Produktion von Veranstaltungsformaten und alle damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten zur Förderung der Zwecke des §3. Die Gesellschaft kann die Vermittlung von Veranstaltungen übernehmen und auch selbst oder in Kooperation mit anderen Veranstaltern durchführen.
Unter der Leitidee: „hören. denken. handeln.“ sollen kunst- und kulturbezogene Denkanstöße entwickelt und vermittelt werden, um möglichst viele Menschen im konstruktiven Dialog zusammenzubringen.
Dies sollte insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden:
- Förderung der musikalischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Ausbildung durch Konzeption, Produktion und Präsentation interdisziplinärer Themenprojekte mit aktueller Bedeutung, in unterschiedlichen Formaten und für unterschiedliche Veranstaltungsorte, z. B. auch zur nachhaltigen Stärkung wissensvermittelnder Beiträge in pädagogischen Einrichtungen;
- Förderung der künstlerischen und wissenschaftlichen Ausbildung durch generationsübergreifende Zusammenarbeit, indem Vorbilder und Zeitzeugen von heute zusammen mit Vorbildern von morgen arbeiten;
- Durch grenzüberschreitende Übersetzungen und Vermittlung geeigneter Themenkonzepte für den gesamten europäischen Raum;
- Ergänzende Erstellung von Themenkonzepten in diversen Speicher- und Präsentationsformaten (z. B. Cloud-Streaming), die der Verwirklichung der vorgenannten Ziele dienen;
- Einwerben von Mitteln – in Form von Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen – zur Finanzierung und Unterstüzung der o.g. Maßnahmen.
- Die Gesellschaft kann im Rahmen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen der Abgabeordnung alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.